ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB
Alle Dienstleistungen von Manuel Guyer (MG) unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt wurden.
1. Allgemeine Bestimmungen
MG erbringt Dienstleistungen im Bereich Personal Training (Functional Training, Gewichtsmanagement, Medical Fitness, Motivationscoaching) und Gesundheitsmanagement (Firmenfitness, Workshops, Referate, Coaching). Die Leistungen von MG dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung. Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von MG brutto 60 Minuten. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Min verrechnet. Einzelstunden können innerhalb der ersten zwei Trainings an ein Abo angerechnet werden.
2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen
Der Gesundheitsfragebogen mit Kundenangaben zu aktuellem Gesundheitszustand und Zielsetzungen ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und MG zu informieren, falls sich im Verlauf etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden/der Kundin eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.
3. Datenschutz
Jegliche erhobenen persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden absolut vertraulich behandelt. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei einem Abonnement ist der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 10 Tage nach Antritt des ersten Trainings zu überweisen oder bar zu bezahlen. Alle weiteren Dienstleistungen (Ernährungsberatung, Planerstellung, Testings, Workshops etc.) werden am Tag des Bezugs bar bezahlt soweit nichts anderes vereinbart wird.
5. Haftung und Versicherung
Der Kunde/die Kundin ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches
Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden/der Kundin. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die der Kunde/die Kundin im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von MG erleidet, ist ausgeschlossen. Damit zusammenhängende Forderungen können bei MG nicht geltend gemacht werden.
6. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung zum Personal Training oder anderer Dienstleistungen erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei MG. Der jeweilige Abonnementsvertrag ist nach gegenseitigem Unterzeichnen, respektive nach dem unterzeichnen des Gesundheitsfragebogens und mit Beginn des Personal Trainings oder der jeweiligen Dienstleistung rechtskräftig. Der Kunde/die Kundin erklärt damit die Anerkennung der vorliegenden AGB.
7. Abmeldungen von Terminen
Der Kunde/die Kundin hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings oder einer anderen Dienstleistung von dieser kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich und unabhängig von der Inanspruchnahme der Dienstleistung ist der volle Betrag an MG zu entrichten. Die Dienstleistung kann allerdings nach Absprache insgesamt an eine andere Person abgetreten werden. Bei Verspätung des Kunden/der Kundin besteht kein Anrecht auf Kompensation der Dienstleistung. MG behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
8. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall
Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr genutzt werden, so besteht nach
vorweisen eines Arztzeugnisses die Möglichkeit, die Dienstleistung später innerhalb der regulären Laufzeit des Abos zu beziehen oder nach Absprache an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Einzeldienstleistungen oder Abonnemente rückerstattet.
9. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit
Bei vorübergehenden Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen in der Angebotspalette
besteht von Seiten des Kunden/der Kundin kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
10. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden/die Kundin Werden die Dienstleistungen von MG nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden/der Kundin kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zürich ist ausschliesslicher Gerichtsstand. Der Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht.